Sichern Sie sich Ihr Pflegegeld

Der richtige Pflegegrad ist maßgeblich für den weiteren Verlauf der Pflege und die Höhe der finanziellen Unterstützung von der Pflegekasse.

Wir unterstützen die wahren Helden!

Jeden Tag vollbringen Sie als pflegende Angehörige wahre Heldentaten. Mit Liebe, Geduld und unermüdlichem Einsatz sind Sie die Protagonisten, die es ermöglichen, dass Pflegebedürftige in vertrauter Umgebung bleiben können. Ihr Engagement und Ihre Hingabe sind das Rückgrat der häuslichen Pflege in Deutschland. Dafür möchten wir Ihnen von Herzen danken und Ihnen unsere Anerkennung aussprechen.

Wir, das DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung, verstehen die Herausforderungen und Belastungen, denen Sie sich täglich stellen. Unsere Mission ist es, Ihnen nicht nur mit Dankbarkeit, sondern auch mit praktischer Unterstützung und fundiertem Fachwissen zur Seite zu stehen. Sie sind die Helden des Alltags – und wir sind hier, um Ihnen zu helfen, diesen Alltag so angenehm wie möglich zu gestalten.

Austausch

Das DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung fördert den Austausch zwischen pflegenden Angehörigen durch Bereitstellung von Plattformen, Fragerunden und Webinaren, um Erfahrungen zu teilen, Unterstützung zu finden und sich gegenseitig zu stärken.

Finanzielle Sicherheit

Das DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung bietet gezielte Unterstützung, um die finanzielle Situation pflegender Angehöriger zu stabilisieren. Durch Beratung und Hilfestellungen rund um Pflegeleistungen, Zuschüsse und Absicherungsmöglichkeiten helfen wir Ihnen, finanzielle Entlastung zu finden und Ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern.

Auszeit und eigene Gesundheit

Das DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung engagiert sich dafür, pflegende Angehörige umfassend zu unterstützen – sowohl in Bezug auf ihre eigene Gesundheit als auch beim Bedarf nach Erholung und Auszeiten. Wir bieten gezielte Beratung, die darauf abzielen, die Gesundheit pflegender Angehöriger durch effektive Stressbewältigungsstrategien, Entspannungstechniken und wichtige Informationen zur gesundheitlichen Vorsorge zu erhalten und zu fördern. Gleichzeitig verstehen wir die Notwendigkeit von Pausen im Pflegealltag und unterstützen pflegende Angehörige aktiv dabei, sich diese notwendigen Auszeiten zu nehmen. Dazu stellen wir wichtige Informationen zur Organisation von Vertretungspflege und Entlastungsangeboten bereit, um eine zuverlässige Pflege während der Abwesenheit zu gewährleisten.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Das DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung bietet praktische Hilfestellung und Beratung, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeaufgaben für pflegende Angehörige zu optimieren, einschließlich flexibler Arbeitsmodelle und Unterstützung bei der Nutzung von Pflegezeitgesetzen.

Pflegegrad-Service

Überlegen Sie, einen Pflegegrad zu beantragen? Hat sich Ihr Pflegezustand geändert und es besteht nun ein höherer Unterstützungsbedarf? Haben Sie Fragen bezüglich Ihrer aktuellen Einstufung? Die Experten von DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung sind Ihnen behilflich und stellen sicher, dass Sie die vollständigen Pflegeleistungen bekommen, die Ihnen zustehen.

Wir stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Schon bei dem ersten Pflegegradantrag, einer Höherstufung oder auch bei einem Widerspruch stehen wir Ihnen zur Seite, sodass dieser Vorgang für Sie unkompliziert und unbürokratisch verläuft.

Pflegegrad beantragen

  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Persönliches Gutachten
  • Vollumfängliche Unterstützung: Lassen Sie sich von uns durch den gesamten Prozess der Antragstellung und den Termin beim MD führen.

Befinden Sie sich erstmalig in einer Situation, in der Sie Pflege benötigen, und möchten einen ersten Antrag auf Zuweisung eines Pflegegrads (vormals Pflegestufe) bei Ihrer Pflegekasse einreichen? Sind Sie informiert über und machen Sie Gebrauch von Ihren berechtigten Pflegeansprüchen? Ein anerkannter Pflegegrad eröffnet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl an Pflegedienstleistungen seitens Ihrer Pflegekasse. Ziehen Sie Vorteile aus den Dienstleistungen von DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung, und erhalten Sie qualifizierte Beratung und Begleitung durch einen Pflegespezialisten während des gesamten Verfahrens zur Einstufung Ihres Pflegegrads.

Pflegegrad erhöhen

  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Persönliches Gutachten
  • Vollumfängliche Unterstützung: Lassen Sie sich von uns durch den gesamten Prozess der Antragstellung und den Termin beim MD führen.

Hat sich die Situation Ihrer Pflegebedürftigkeit gewandelt und es ist eine intensivere Betreuung notwendig? Dann besteht die Möglichkeit eine Anpassung Ihres Pflegegrads vorzunehmen. Durch eine solche Anpassung steht Ihnen mehr Geld zur Verfügung, um mehr Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können. Nachfolgend werden Ihnen detaillierte Auskünfte zur Modifikation Ihres Pflegegrads zur Verfügung gestellt. Bei "DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung" stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Pflegegradeinstufung widersprechen

  • Einschätzung Ihrer Pflegesituation durch einen unabhängigen Experten
  • Erstellen eines pflegefachlichen Gutachtens zur Begründung eines gerechten Pflegegrads

Wurde Ihr Pflegegrad-Antrag abgelehnt oder erscheint Ihnen die zugeteilte Einstufung Ihrer Pflegesituation als nicht angemessen? Sind Sie der Meinung, dass Sie Anspruch auf umfangreichere Pflegeleistungen haben? Lassen Sie sich detailliert von uns über die verschiedenen Optionen aufklären, um gegen eine Entscheidung bezüglich des Pflegegrads Einspruch zu erheben. Profitieren Sie von den Dienstleistungen von DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung und erhalten Sie professionelle Beratung und Unterstützung durch Experten im Pflegebereich.

MD-Coaching

Bei unserem MD-Coaching bereiten wir Sie umfassend auf Ihren MD-Begutachtungstermin vor.

  • Persönliche Vorbereitung auf Ihre MD-Begutachtung mittels Video-Chat-Gespräch oder Telefon
  • Ansprechpartner für Rückfragen
  • Individuelle Beratung durch unsere erfahrenen Pflege-Experten

Der Termin zur Begutachtung mit dem Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der zukünftigen Pflegeleistungen, die Sie erhalten werden. Dieser kurze Evaluierungsmoment Ihrer Pflegesituation ist von großer Bedeutung: Bei Zuweisung eines erhöhten Pflegegrades könnten Sie finanzielle Leistungen von bis zu 20.000€ jährlich mehr erhalten.

Der richtige Pflegegrad ist essenziell, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige die angemessene Menge und Art von Unterstützung und Pflegeleistungen erhalten, die sie benötigen. Er beeinflusst die Finanzierung und die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und verschiedenen Unterstützungsangeboten. Ein korrekt eingestufter Pflegegrad hilft dabei, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern, indem er dazu beiträgt, ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und ihre Pflegepersonen zu entlasten.

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Ab Pflegegrad 2 ist es gesetzlich erforderlich eine Pflegeberatung gemäß § 37.3 SGB XI durchzuführen. Diese Beratung wird auch Beratungeinsatz genannt. Diese Beratungen finden digital oder in Ihrer häuslichen Umgebung statt und haben das Ziel, die Pflegequalität zu verbessern. Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie unabhängig und neutral um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Pflegeleistungen bekommen, die Ihnen zustehen.

Unsere Leistungen für Sie

  • für Sie 100 % kostenlos
  • Umsetzung der gesetzlich festgelegten Beratung, um die Qualität der Pflege zu Hause zu gewährleisten
  • Mit Pflegegrad 1 freiwillig, ab Pflegegrad 2 verpflichtend
  • Ermittlung, ob die aktuellen Pflegeleistungen ausreichen, um den individuellen Bedarf zu erfüllen, oder ob eine Anpassung des Pflegegrads erforderlich ist

Ihre Vorteile mit unserem Service

  • Erinnerung an Fristen und Termine
  • Beratung durch Fachkräfte
  • Minimaler Aufwand für Sie
  • Das DIP Deutsches Institut für Pflegeberatung ist Ihr verlässlicher Partner, der sicherstellt, dass alle relevanten Fristen und Termine im Kontext des Pflegegrads und den Ansprüchen gegenüber den Pflegekassen zuverlässig beachtet werden.
  • Unsere erfahrenen Fachleute besitzen die nötige Kompetenz und weitreichende Erfahrung im Bereich der Pflegeberatung, um Ihnen qualitativ hochwertige Unterstützung zu bieten.
  • Mit unserer Hilfe haben Sie minimalen zeitlichen Aufwand und Sie werden Beratung und Unterstützung genau nach Ihren individuellen Bedürfnissen erhalten.

Wer ist dazu verpflichtet?

  • Menschen, die daheim betreut werden und einen offiziell anerkannten Pflegegrad besitzen.
  • Bei Vorliegen des Pflegegrads 2 oder 3, ist eine halbjährliche Beratung erforderlich.
  • Im Falle eines Pflegegrads 4 oder 5, muss ein Beratungseinsatz vierteljährlich erfolgen.
  • Personen mit Pflegegrad 1 oder jene, die nur teilweise Pflegedienste in Anspruch nehmen, sind nicht zur Beratung nach § 37.3 verpflichtet, können diese jedoch optional und kostenfrei halbjährlich von der Pflegekasse erhalten.
  • Nach der Beratung meldet der Pflegeberater der Pflegekasse den ordnungsgemäß durchgeführten Termin zurück und kann Empfehlungen zu unterstützenden Maßnahmen abgeben, wie etwa Fortbildungen oder Dienstleistungen der Pflegekasse, zum Beispiel Kurzzeitpflege, Umbaumaßnahmen oder Pflegesachleistungen.

Ein Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Pflegegeld empfangen. Ziel dieses Gesprächs ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und zu optimieren sowie individuell passende Unterstützungsangebote aufzuzeigen. In diesen regelmäßig stattfindenden Beratungen werden auch Fragen geklärt und praktische Hilfestellungen für die Alltagsgestaltung und Pflege zu Hause angeboten.

4,8 Mio.
Etwa so viele Menschen versorgen pflegebedürftige Angehörige. Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (2020)
13 %
der Erwerbstätigen zwischen 40 und 60 pflegen oder unterstützen eine pflegebedürftige Person. Quelle: Repräsentative Umfrage des Zentrums für Qualität in der Pflege
70 %
der Hauptpflegepersonen sind Frauen, die sich oft auch parallel um die Kinderbetreuung kümmern. Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (2020)
6 Mio.
Von so vielen Pflegebedürftigen gehen neue Prognosen für das Jahr 2030 aus. Aktuell sind 4,1 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Quelle: Barmer-Report (2021) & Statistisches Bundesamt (2020)
84 %
der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause versorgt. Quelle: Statistisches Bundesamt (2022)

FAQ

Ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI - der Beratungseinsatz - Pflicht?

Ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bei häuslicher Pflege ohne Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst gesetzlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes kann die Pflegeberatung freiwillig kostenfrei durchgeführt werden.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bzw. der Beratungseinsatz und wie wird dieser durchgeführt?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SB XI ist ein Beratungseinsatz für die häusliche Pflege durch einen qualifizierten Pflegeexperten. Der Termin in der eigenen Häuslichkeit des Pflegebedürftigen hilft, die Qualität der Pflege sicherzustellen und bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, umfassend Fragen zu Ihrem persönlichen praktischen Pflegealltag zu stellen.

Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenfrei. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Die Anbieter der Pflegeberatung rechnen ihre Vergütung direkt mit der Pflegekasse ab.

Was passiert, wenn die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI nicht fristgerecht durchgeführt wurde?

Verpassen Sie den vereinbarten Termin oder haben keinen Termin vereinbart, dann wird sich Ihre Pflegekasse nach Fristablauf bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Frist Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden kann. Kontaktieren Sie daher umgehend Ihre Pflegeversicherung, falls Ihnen ein Fristversäumnis aufgefallen ist, und vereinbaren einen Beratungstermin mit einer qualifizierten Beratungsperson.

Wie lange dauert der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz dauert zwischen 20 und 45 Minuten.

Wie oft muss der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 durchgeführt werden?

Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Wird mein Pflegegrad beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI überprüft?

Beim Beratungseinsatz werden Empfehlungen gegeben zu möglichen Schulungen, Hilfsmitteln, Umbaumaßnahmen oder sonstige pflegerelevanten Leistungen. Grundsätzlich muss hier auch vermerkt werden, wenn der derzeitige Pflegegrad nicht mehr ausreicht um den tatsächlichen Pflegebedarf abzudecken. Eine vollständige Begutachung zur Erfassung des Pflegegrades kann der Beratungseinsatz jedoch nicht ersetzen. Die Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner können, falls beim Beratungseinsatz auffällt, dass Sie einen höheren Unterstützungsbedarf haben, eine Höherstufung Ihres Pflegegrads mit Ihnen besprechen und Sie bei der Beantragung unterstützen.